AGB Gestellpool

 

Sonderbedingungen der Firma Hero-Glas für die Warenlieferung mit Mehrweg-Gestellen

Stand: Oktober 2009

 

§ 1 Rückgabe der Mehrweg-Gestelle

1.1
Diese Bedingungen gelten mit Vorrang vor den Regelungen unserer Allgemeinen  Geschäftsbedingungen, wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern. Der Kunde hat uns die Mehrweg-Gestelle unverzüglich  und unbeschädigt nachMaßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

1.2
Der Verkäufer kann die Ware auf handelsüblichen Mehrweg-Gestellen (nachfolgend als “Mehrweg-Gestelle“ bezeichnet) an den Käufer liefern. Die Mehrweg-Gestelle bleiben Eigentum des Verkäufers und sind diesem unverzüglich und unbeschädigt zurückzugeben.

1.3
Die Verwaltung der Mehrweg-Gestelle obliegt allein der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalderstr. 269a, 30179 Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201200).

§2 Freimeldung

2.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle unverzüglich freizuschaffen. Der Kunde hat die in Ziffer 1 Absatz 3 benannte Gesellschaft unverzüglich zu informieren, dass er die Mehrweg-Gestelle freigeschafft hat und sie abholfertig bereit stehen (Freimeldung).

2.2
Eine Freimeldung ist möglich über das web-Interface der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG unter www.gestellpool.com, telefonisch unter der Nummer +49/511/9666943, per Fax unter +49/511/9666701 sowie per E-Mail unter freimelden@gestellpool.com.

2.3
Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle bis zur Abholung gegen Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen.

§ 3 Verzug


3.1
Der Kunde gerät mit seiner Rückgabepflicht in Verzug, wenn er die ihm geliehenen Mehrweg-Gestelle nicht binnen 21 Kalendertagen nach Erhalt zurückgegeben hat oder er binnen 21 Kalendertagen nach Erhalt keine Freimeldung abgegeben hat, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

3.2
Wenn der Kunde vom Verkäufer die Ware ausnahmsweise bereits vor dem vereinbarten Liefertermin erhalten hat, wird die Frist im Sinne von Abs. 1 erst ab dem Tage des vereinbarten Liefertermins berechnet.

3.3
Der Verzug endet bereits mit der Freimeldung, wenn die Mehrweg-Gestelle im Zeitpunkt der Freimeldung tatsächlich frei sind und abgeholt werden können. 4. Abholung Der Verkäufer holt die Gestelle entweder selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten ab.

§ 5 Gebüren


5.1
Ist der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die nachfolgenden Gebühren. Bei anderen Kunden findet diese Regelung keine Anwendung. Die Gebühren werden jedoch nur für Verzugszeiträume ab dem 01.01.2011 erhoben.

5.2
Gerät der Kunde mit der Rückgabe der Mehrweg- Gestelle/des Mehrweg-Gestells im Sinne von § 1 in Verzug, so hat er Gebühren (§§ 339 ff. BGB) verwirkt. Für jede begonnene Kalenderwoche des Verzugs hat der Kunde eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR verwirkt. Die Gesamthöhe der Gebühren ist auf 250,00 EUR bei Gestellen kleiner 2,40 m Glasladehöhe bzw. auf 350,00 EUR bei Gestellen größer 2,40 m Glasladehöhe auf beschränkt.

5.3
Kommt dem Kunden ein Mehrweg-Gestell abhanden, hat er als Gebühr wegen Nichterfüllung (§§ 339,340 BGB). bei Gestellen kleiner 2,40 m einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR bzw. bei Gestellen größer 2,40 m Glasladehöhe einen Betrag in Höhe von 350,00 EUR verwirkt. Die Geltendmachung eines über die Gebühr hinausgehenden
Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen (§ 340 Abs. 2 S. 2 BGB).

5.4
Beschädigt ein Kunde ein Mehrweg-Gestell, hat er als Entschädigung(§ 339,341 BGB) einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR verwirkt. Den Totalschaden eines Mehrweg-Gestelles hat der Kunde bei einem Gestell kleiner 2,40 m Glasladehöhe mit 250,00 EUR
bzw. bei einem Gestell größer 2,40 m mit 350,00 EUR zu ersetzen. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn ein akutes Risiko besteht, dass das zu transportierende Glas aufgrund der Beschädigung des Glastransportgestells nicht mehr mängelfrei transportiert werden kann.

5.5
Bei Freimeldungen an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichenden Ort, hat der Kunde einen Logistikzuschlag von 50,00 EUR zu zahlen. (6) Der Verkäufer zeigt dem Kunden hiermit an, dass er sämtliche Forderungen aus den vorbezeichneten Regelungen an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalderstr. 269a, 30179 Hannover abgetreten hat.

§ 6 Einziehung der Gebühren

Allein die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG und nicht der Verkäufer ist Inhaber der Forderungen, die durch Gebühren im Sinne von §5 entstehen. Die Einziehung der Gebühren erfolgt ausschließlich über die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG. Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss.

§ 7 Schriftform

Der vorliegende Vertrag gibt alle Abreden vollständig wieder, Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

§9 Datenschutzerklärung

Der Verkäufer gibt den Namen und die Anschrift des Kunden an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG weiter. Die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und für die Zwecke der Verwaltung der Gestelle und der Einbeziehung der Vertragsstrafen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Eine sonstige Nutzung der Daten, insbesondere für Werbezwecke ist nicht zulässig. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.